AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen


Version des Dokuments: Mai 2020
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1. Anwendungsbereich und Vertragsbestandteile

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln zusammen mit den weiteren referenzierten Dokumenten das Rechtsverhältnis (der "Vertrag") zwischen der VSHN AG ("VSHN") und dem Kunden von VSHN ("Kunde", einzeln je eine "Partei" und zusammen die "Parteien").

  2. Diese AGB gelten für sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen den Parteien, unabhängig von der Art des Vertragsschlusses (z.B. über die Webseiten von VSHN, per E-Mail oder schriftlich). Etwaige Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung.

  3. Im Falle von Widersprüchen zwischen Vertragsdokumenten (sofern vorhanden) gilt die folgende Rangfolge:

2. Bestellung und Leistungsumfang

  1. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus den anwendbaren Vertragsbestandteilen, insbesondere den Bestellungen, den Leistungsbeschreibungen und SLA.

  2. Sofern nicht anders vereinbart, gelten die aktuellen Preise und Leistungsbeschreibungen auf den Websites von VSHN (www.vshn.ch und www.appuio.ch). Diese Preise und Leistungsbeschreibungen stellen kein verbindliches Angebot dar.

  3. Der Kunde kann VSHN jederzeit um eine Bestellung bzw. Anpassung oder Erweiterung eines bestehenden Vertrags, vorbehältlich einer vereinbarten Mindestlaufzeit und Mindestabnahmepflicht, verbindlich anfragen. Mit Bestätigung der Bestellung durch VSHN in geeigneter Form (inkl. E-Mail) ist der Leistungsumfang rechtsgültig vereinbart.

  4. Beim digitalen Vertragsschluss behält sich VSHN das Recht vor, innerhalb von 14 Arbeitstagen ab Vertragsschluss entschädigungsfrei und ohne Begründung vom Vertrag bzw. von der Vertragsanpassung zurückzutreten.

  5. Weitere Leistungen von VSHN wie bspw. Supportdienstleistungen, die über den vereinbaren Support hinausgehen, oder Mehraufwände, die VSHN aufgrund einer mangelnden Erfüllung der Pflichten des Kunden entstehen, werden nach Aufwand zu den jeweils gültigen Stundenansätzen von VSHN berechnet.

  6. VSHN ist berechtigt, die Leistungen einschliesslich SLA jederzeit zu ändern. Änderungen, die die vom Kunden bezogenen Leistungen beeinträchtigen, werden von VSHN mindestens einen Monat vor dem Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform übermittelt. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens angezeigt hat.

3. Pflichten von VSHN

  1. VSHN erbringt die vertraglich vereinbarten Leistungen (die "Leistungen") professionell und mit der angemessenen Sorgfalt gemäss dem aktuellen Stand der Technik.

  2. Vorbehältlich der fristgerechten Bezahlung der Vergütung gewährt VSHN dem Kunden das nicht-ausschliessliche Recht, die Leistungen während der Vertragslaufzeit für eigene Zwecke rechts- und vertragskonform zu nutzen. Eine Nutzung durch Dritte (einschliesslich Gruppengesellschaften des Kunden) bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von VSHN.

  3. Für durch VSHN vermittelte Leistungen, für die der Kunde einen Vertrag mit einem Partner abschliesst, gelten die Bedingungen und AGB des Partners und jegliche Haftung von VSHN wird ausgeschlossen.

4. Rechte und Mitwirkungspflichten des Kunden

  1. Der Kunde ist zur rechts- und vertragskonformen Nutzung der Leistungen berechtigt.

  2. Der Kunde ist allgemein verpflichtet, die zur vertragsgemässen Leistungserbringung durch VSHN notwendigen Handlungen vorzunehmen. Dies umfasst insbesondere:

    • Bereitstellung von Zugriffen auf die von VSHN verwalteten Systeme für VSHN Mitarbeiter und Automatisierungs- und Überwachungssysteme (gemäss aktuellen technischen Vorgaben von VSHN).

    • Ermöglichung von Zugriffen auf externe von VSHN bezeichnete Systeme für Automatisierung, Patching und Monitoring (gemäss aktuellen technischen Vorgaben von VSHN).

    • Bezeichnung von verantwortlichen Rollen für die im Einsatz stehenden VSHN-Lösungen, IT-Infrastruktur und Umsysteme

    • Dokumentation von Ausnahmezuständen und Fehlermeldungen (durch schriftliche Beschreibung, Lieferung von Printscreens etc.) und Übermittlung via Ticketsystem

    • Rechtzeitige Information an VSHN bei geplanten Änderungen der Plattform

    • Einsatz von VSHN zugelassener gültiger Softwareversionen, die noch seitens des Herstellers unterstützt werden, und Hardware

    • Unterstützung von VSHN bei der Analyse und Korrektur von möglichen Programmfehlern

    • Sicherung der Daten und der Software gegen unbeabsichtigten Verlust

    • Der Kunde ist dafür besorgt, dass er von Drittbeteiligten dazu autorisiert ist, die entsprechenden Produkte zu benutzen (wie z.B. Betriebssysteme, Datenbanken, Software etc.) und über entsprechende Lizenzen verfügt

    • Ermöglichung des Wartungsfenster für VSHN und Information an Endkunden

    Weitere Mitwirkungspflichten und Anforderungen für die vertragsgemässe Leistungserbringung durch VSHN ergeben sich aus den weiteren Vertragsbestandteilen, insbesondere den Leistungsbeschreibungen und SLA.

  3. Der Kunde ist für die Richtigkeit der an VSHN übermittelten Daten verantwortlich. Insbesondere sind sämtliche personenbezogenen Daten des Kunden im Falle einer Veränderung stets zu aktualisieren (im Kundenportal (Ticketsystem) oder durch Mitteilung an VSHN per Brief oder E-Mail).

  4. Der Kunde hat die empfangene Leistung umgehend auf Richtigkeit, Vollständigkeit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen sowie VSHN sofort über Mängel, Störungen oder Unterbrechungen von Dienstleistungen, Anlagen oder Software zu informieren.

  5. Der Kunde trifft alle notwendigen Massnahmen zur Verhinderung von unerlaubten Eingriffen in eigene und fremde Systeme, gegen die Verbreitung von Spam und Viren sowie zur Einhaltung der geltenden Bestimmungen des Fernmelde-, Datenschutz- und des Urheberrechts. Der Kunde verpflichtet sich, die Dienstleistungen weder zur Begehung noch zur Unterstützung strafbarer Handlungen zu nutzen und wird in seinem Verantwortungsbereich die erforderlichen Massnahmen treffen, um zu vermeiden, dass eine strafbare Nutzung durch dem Kunden zugehörige Benutzer oder Dritte erfolgt. Macht ein Dritter eine Rechtsverletzung durch die vom Kunden bereitgestellten Daten, Inhalte und/oder Informationen geltend, ist VSHN berechtigt, die Daten, Inhalte und/oder Informationen ganz oder vorläufig zu sperren.

  6. Bei übermässiger Beanspruchung einer Leistung bietet VSHN ein Upgrade auf leistungsfähigere Leistungen an. Übermässige Beanspruchung der Leistungen liegt vor, wenn der im VSHN Monitoring definierte Schwellwert überschritten wird. Bei Ablehnung dieses Upgrades tritt das SLA ausser Kraft und VSHN behält sich das Recht vor, notfalls per sofort vom Vertrag zurückzutreten und die Leistungen einzustellen.

5. Vergütung und Bezahlung

  1. Die Dienstleistungen von VSHN werden monatlich im Nachhinein in Rechnung gestellt, wenn nicht anders vereinbart.

  2. Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in CHF netto exkl. MwSt. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage nach Rechnungsstellung. Rechnungen, die der Kunde nicht bis zu deren Fälligkeit gutgläubig und unter Angabe von Gründen bestreitet oder bereits bezahlt hat, gelten als anerkannt.

  3. Vom Kunden geforderte Leistungen, deren Preise nicht speziell vereinbart wurden, werden nach effektivem Aufwand zu den beim Vertragsschluss gültigen Standardansätzen von VSHN in Rechnung gestellt.

  4. Reise-, Verpflegungs- und Übernachtungsspesen gehen zu Lasten des Kunden und werden separat in Rechnung gestellt.

  5. Erfolgt keine oder nur eine unvollständige Zahlung bis zum Ablauf der Zahlungsfrist, gerät der Kunde ohne weiteres in Verzug und schuldet die gesetzlichen Verzugszinsen sowie kostendeckende Mahnspesen von CHF 30.00 für die erste Mahnung, CHF 50.00 für die zweite und jede weitere Mahnung. Weiter schuldet der Kunde gegebenenfalls Inkassokosten einschliesslich Gerichts- und Anwaltskosten.

  6. Nach Ablauf der Zahlungsfrist ist VSHN berechtigt, die Erbringung der Leistungen einzustellen und/oder den Vertrag frist- und entschädigungslos zu kündigen. Die Aufwände von VSHN für die Einstellung und Wiederaufschaltung oder Migration werden dem Kunden nach den aktuellen Stundenansätzen in Rechnung gestellt.

  7. Die Verrechnungserklärung und -einrede durch den Kunden ist ausgeschlossen.

  8. VSHN ist berechtigt, die Vergütung unter Einhaltung einer Mitteilungsfrist von einem Monat auf das Ende des nächsten Monats zu ändern und den Vertrag entsprechend anzupassen. Im Falle einer Erhöhung ist der Kunde berechtigt, den betroffenen Service nach Massgabe innerhalb von 14 Tagen nach Bekanntgabe der Erhöhung schriftlich mit Wirkung zum Zeitpunkt der Preiserhöhung zu kündigen.

6. Vertragsdauer und Kündigung

  1. Bestellungen für kontinuierliche Leistungen werden für eine bestimmte Mindestlaufzeit geschlossen und können danach unter Einhaltung der Kündigungsfrist schriftlich gekündigt werden. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate und die Kündigungsfrist 3 Monate.

  2. Beide Parteien haben das Recht, den Vertrag oder einzelne Bestellungen aus wichtigem Grund fristlos aufzulösen. Ein wichtiger Grund besteht insbesondere, wenn der Kunde die Leistungen rechts-, vertrags- oder zweckwidrig verwendet oder an nicht autorisierte Dritte zugänglich macht, oder wenn begründeter Verdacht der Zahlungsunfähigkeit des Kunden besteht.

  3. Bei Beendigung des Vertrages erlischt das Recht des Kunden zum Zugriff auf die Leistungen von VSHN unverzüglich.

  4. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die Kontinuität der eigenen Systeme und die Sicherung der Daten vor Beendigung zu bewerkstelligen. VSHN unterstützt den Kunden auf Anfrage und nach Möglichkeit bei der Übertragung der Leistungen und Daten auf Systeme des Kunden oder von Dritten und kann die Aufwände zu Standardsätzen in Rechnung stellen.

7. Rechtsgewährleistung

  1. VSHN gewährleistet, dass die rechts- und vertragskonforme Nutzung der Leistungen von VSHN durch den Kunden keine Schutzrechte Dritter verletzt.

  2. Behauptet eine dritte Partei gegenüber dem Kunden, dass ein Schutzrecht dieser dritten Partei verletzt sei, verteidigt VSHN den Kunden auf eigene Kosten gegen diesen Anspruch, sofern der Kunde (i) VSHN umgehend (spätestens innerhalb von 10 Arbeitstagen) schriftlich per Einschreiben informiert, (ii) VSHN die Kontrolle der Verteidigung und bei etwaigen Vergleichsverhandlungen gewährt und (iii) VSHN angemessen und in zumutbarem Umfang unterstützt. Eine Verletzung dieser Pflicht durch den Kunden führt zum Verlust eines eventuellen Anspruchs gegen VSHN.

  3. Falls nach Ermessen von VSHN die Nutzung der Leistungen durch den Kunden Schutzrechte eines Dritten verletzt oder zu verletzen geeignet ist, so hat VSHN das Wahlrecht zwischen den folgenden Massnahmen: (i) die Leistungen derart verändern, dass keine Schutzrechte mehr verletzt werden; (ii) dem Kunden das Recht verschaffen, die Leistungen weiter zu nutzen; (iii) die Leistungen durch andere Leistungen zu ersetzen, die keine Schutzrechte Dritter verletzen und die entweder den Anforderungen des Kunden entsprechen oder mit den ersetzten Leistungen gleichwertig sind oder (iv) die Leistungen zurücknehmen und dem Kunden das bezahlte Entgelt abzüglich eines angemessenen Betrages für die Nutzung und den Wertverlust zu erstatten.

  4. Der Anspruch des Kunden auf Rechtsgewährleistung besteht nicht, falls die Verletzung von Schutzrechten von Dritten darauf zurückzuführen ist, dass der Kunde die Leistungen unter anderen als den vertraglich vorgesehenen Bedingungen gebraucht hat oder die Schutzrechtsverletzung auf einem vom Kunden stammenden Konzept oder auf Anfrage des Kunden genutzten Systems beruht.

8. Sachgewährleistung

  1. VSHN hat ausschliesslich Einfluss auf die gemäss Leistungsbeschreibung beschriebenen Systeme. VSHN übernimmt entsprechend keine Gewährleistung für Störungen oder Ausfälle der Dienstleistungen, wenn Abhängigkeiten mit Dritten (etwa IT-Infrastruktur von Drittanbietern) bestehen oder wenn die Störung oder der Ausfall durch den Kunden resp. durch eine ihm zurechenbare Person verursacht wurde. VSHN weist darauf hin, dass bei Verwendung von Spam-Filter auch gewünschte Nachrichten gefiltert werden können. VSHN kann ebenfalls nicht gewährleisten, dass die Dienstleistungen ohne Unterbruch und störungsfrei funktionieren, dass VSHN alle Fehler beheben kann und/oder dass die Dienstleistungen frei von schädlicher Software, z.B. Viren und/oder Malware sind. Weiter kann VSHN nicht gewährleisten, dass die vom Kunden angeforderten Daten richtig und ohne Zeitverzögerung über das Internet übermittelt werden.

  2. VSHN leistet keine Gewähr, dass die vom Kunden auf die Server von VSHN übermittelten Daten, Inhalte und/oder Informationen nach der Beendigung dieses Vertrages weiterhin abrufbar bleiben.

9. Abnahme, Mängelbehebung und SLA

  1. Sofern die Leistungen von VSHN die Erstellung eines Werks im Sinne von Art. 363 ff. OR (ein "Werk") beinhalten, hat der Kunde das Werk umgehend nach Lieferung zu prüfen. Dasselbe gilt ebenfalls für die Lieferung eines Teils eines Werks, wobei bei der Lieferung des gesamten Werks Mängel eines Teilwerks nicht mehr gerügt werden dürfen. Die Prüfungsfrist dauert maximal 5 Werktage ab Lieferung des jeweiligen Werks durch VSHN.

  2. Der Kunde hat erhebliche Mängel (d.h. Mängel, die den Einsatz des Werks verhindern) VSHN während der Prüfungsfrist des entsprechenden Werks unmittelbar nach Feststellung schriftlich in einer Weise mitzuteilen, dass die erheblichen Mängel für VSHN nachvollziehbar und reproduzierbar sind; falls ein vom Kunden geltend gemachter erheblicher Mangel nicht nachvollziehbar und reproduzierbar ist, liegt kein diesbezüglicher erheblicher Mangel vor. Nicht erhebliche Mängel (d.h. Mängel, die den Einsatz des Werks lediglich behindern) hindern die Abnahme nicht und werden von VSHN im Rahmen des SLA behoben.

  3. Falls (i) die Parteien im Rahmen einer Abnahme ein Abnahmeprotokoll ohne erhebliche Mängel unterzeichnen, (ii) der Kunde VSHN während der Prüfungsfrist keine erheblichen Mängel mitteilt, oder (iii) mit dem produktiven Gebrauch des Werks beginnt, gilt die Abnahme als erfolgt.

  4. Die durch den Kunden VSHN während der Prüfungsfrist gemeldeten erheblichen Mängel sind von VSHN innert angemessener Frist zu beheben. Falls die erheblichen Mängel binnen der genannten Frist behoben werden, gilt die Annahme nach Ablauf der genannten Frist als erfolgt. Gelingt es VSHN trotz wiederholter Bemühungen nicht, den gerügten Mangel nachzubessern und wird dadurch die Gebrauchstauglichkeit der Dienstleistung wesentlich herabgesetzt oder ausgeschlossen, so hat der Kunde zwei weitere angemessene Nachfristen (je mindestens 20 Tage) für die Mängelbehebung anzusetzen. Nach deren erfolglosem Ablauf kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, womit der Vertrag und die Zugriffsberechtigung auf die Server von VSHN endet. Weitere Ansprüche des Kunden sind soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen.

  5. Für das Verfahren für alle weiteren Mängel gelten die Regelungen des jeweils vereinbarten SLA. Soweit in einer Bestellung nicht anderweitig geregelt, gilt für Leistungen der jeweiligen Bestellung das 'SLA Standard’ gemäss dem SLA. Für die Verfügbarkeit der Infrastruktur und der Services von Drittanbietern (inkl. Cloud und Netzwerk Provider) gelten die Bestimmungen dieser Drittanbieter. VSHN übernimmt keine Gewähr für deren Verfügbarkeit.

10. Haftung und Schadloshaltung

  1. VSHN haftet gegenüber dem Kunden unbeschränkt für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden und für Sach- und Personenschäden. Die Haftung von VSHN für fahrlässig verursachte Schäden und für Schäden, die von Hilfspersonen verursacht wurden, ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.

  2. Der Kunde ist für die rechts- und vertragskonforme Nutzung der von ihm bezogenen Services verantwortlich. VSHN ist für Schäden infolge rechts- oder vertragswidriger Nutzung nicht haftbar und der Kunde haftet für sämtliche Schäden, die VSHN hieraus entstehen. Der Kunde hat VSHN für sämtliche Schäden aus Vertrag- oder Rechtsverletzung, einschliesslich Ansprüchen Dritter sowie allfälliger Prozess- und Anwaltskosten, schadlos zu halten.

  3. Für Leistungsverzögerungen oder -störungen und Schäden, die aufgrund von Ereignissen entstehen, die von VSHN nicht zu vertreten sind oder welche die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die auch nicht abwendbar sind, wie Naturkatastrophen jeder Art, Pandemien, Aufruhr, Blockade, Brand, Bürgerkrieg, Embargo, Erdbeben, Geiselnahme, Krieg, Revolution, Sabotage, Streiks, Terrorismus, Verkehrsunfälle oder Produktionsstörungen, wie der Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber, haftet VSHN nicht.

11. Geheimhaltung

  1. VSHN verpflichtet sich, Kundendaten sorgfältig zu behandeln. Der Kunde gibt VSHN sein Einverständnis dafür, dass seine Daten für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten verwendet werden dürfen und in anonymisierter Form für die Verbesserung der Dienstleistungen und Produkte von VSHN genutzt werden dürfen.

  2. Beide Parteien verpflichten sich, alle nicht allgemein bekannten Informationen, die sie im Zusammenhang mit der Erbringung ihrer Leistungen im Rahmen der Vertragsbeziehung von der anderen Partei oder über deren Kunden und Geschäftsbeziehungen erfahren haben, vertraulich zu behandeln. Weiter verpflichten sie sich, solche Informationen Dritten weder ganz noch auszugsweise zugänglich zu machen noch sie zu veröffentlichen, sofern und soweit die andere Partei dies nicht ausdrücklich erlaubt, dies aufgrund richterlicher Anordnung oder gesetzlicher Pflicht erforderlich wird oder dies für die Vertragsabwicklung notwendig ist.

  3. Vorbehaltlich der vorherigen Genehmigung durch den Kunden hat VSHN das Recht, Namen und Marken des Kunden und die vereinbarten Leistungen von VSHN zu Referenzzwecken zu verwenden. Der Kunde kann die Genehmigung nur aus wichtigem Grund verweigern, einschliesslich, aber nicht beschränkt auf die Einhaltung der regulatorischen Anforderungen durch die FINMA (oder eine Aufsichtsbehörde mit ähnlichen Anforderungen). Weitere Werbung und Veröffentlichungen über projektspezifische Dienstleistungen bedürfen der gesonderten Zustimmung des Kunden. Der Kunde kann über aktuelle Entwicklungen und neue Dienste von VSHN selbst und von Partnern von VSHN informiert werden. Der Kunde kann jederzeit schriftlich mitteilen, dass er diese Informationen nicht erhalten möchte.

  4. Falls der Kunde im Rahmen der Nutzung der Dienstleistungen von VSHN personenbezogene Daten im Sinne des schweizerischen Datenschutzgesetzes bearbeitet oder bekannt gibt, wird der Kunde vorgängig die notwendige Einwilligung der jeweils betroffenen Personen einholen.

12. Datenschutz und Sicherheitsmassnahmen

  1. VSHN bearbeitet Personendaten des Kunden in Übereinstimmung mit dem geltenden Datenschutzrecht. VSHN erhebt, speichert und bearbeitet nur Daten, welche für die Erbringung der Dienstleistungen, für die Abwicklung und Pflege der Kundenbeziehung, für die Gewährleistung einer hohen Dienstleistungsqualität, für die Verbesserung der bestehenden und Entwicklung neuer Produkte, für die Sicherheit von Betrieb und Infrastruktur sowie für die Rechnungsstellung benötigt werden.

  2. Der Kunde bestätigt, dass VSHN berechtigt ist, die vom Kunden übertragenen Daten gemäss diesem Vertrag zu verarbeiten.

  3. VSHN verpflichtet sich, sämtliche angemessenen technischen und organisatorischen Massnahmen für den Schutz der Kundendaten zu treffen.

  4. Soweit gesetzlich vorgeschrieben schliesst VSHN mit dem Kunden eine Auftragsdatenverarbeitungsvereinbarung ab.

13. Geistiges Eigentum

  1. Sofern nicht schriftlich anders vereinbart, verbleiben alle Rechte an bestehendem oder bei der Vertragserfüllung entstehendem geistigen Eigentum bezüglich der Dienstleistungen oder Produkte von VSHN (z.B. Programme, Vorlagen, Daten, Marken, Patente, Urheberrechte, etc.) bei VSHN oder bei den von VSHN eingesetzten Dritten.

  2. VSHN gewährt dem Kunden ein nicht ausschliessliches, zeitlich unbeschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den Leistungen (einschliesslich Werken) für den eigenen, internen Gebrauch eingeräumt.

  3. Für Software Dritter gelten deren Lizenzbestimmungen.

14. Abwerbeverbot

  1. Der Kunde verpflichtet sich, angestellte Mitarbeiter und Hilfspersonen von VSHN, die am Abschluss oder der Abwicklung des Vertrages beteiligt sind oder waren, während der Vertragsdauer und ein Jahr danach weder für sich noch für andere abzuwerben oder sie in anderer Weise zur Aufgabe ihres Arbeitsverhältnisses zu bewegen.

  2. Im Falle einer Verletzung wird eine Konventionalstrafe in der Höhe eines vergangenen Jahresgehalts der betroffenen Person (Arbeitnehmer und Hilfspersonen) fällig.

15. Schlussbestimmungen

  1. Der Vertrag ersetzt alle früheren Absprachen, Korrespondenzen, Erklärungen, Verhandlungen oder Vereinbarungen der Parteien über den Vertragsgegenstand. Dies gilt auch für Angebote, Ausschreibungen oder Spezifikationen. Eine Ausnahme hiervon besteht nur, wenn explizit Abweichungen von diesem Vertrag schriftlich vereinbart wurden.

  2. VSHN hat das Recht, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ganz oder teilweise auf Dritte zu übertragen. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag durch den Kunden an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von VSHN.

  3. VSHN behält sich vor, diese AGB jederzeit anzupassen und informiert die Kunden in geeigneter Weise (auch in elektronischer Form) vorgängig über die Änderungen. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB werden zum Vertragsbestandteil, wenn der Kunde nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme der geänderten Bestimmungen widerspricht.

  4. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB oder des restlichen Vertrags ungültig, unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird diese Bestimmung durch eine gültige und wirksame Bestimmung ersetzt, welche dem Sinn der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt und dem wirtschaftlichen Gleichgewicht der Parteien entspricht.

  5. Sofern dieser Vertrag in mehreren Sprachversionen ausgestellt wird, ist ausschliesslich die deutsche Version massgebend.

  6. Der vorliegende Vertrag und sämtliche sich daraus ergebenden Streitigkeiten unterliegen ausschliesslich materiellem Schweizer Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts und des UN-Kaufrechts. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Zürich.